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Ratgeber

Pflichtangaben einer Quittung: Vollständige Checkliste 2026

· 5 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Pflichtangaben einer Quittung: Vollständige Checkliste 2026

Was muss auf eine Quittung? Diese Frage stellen sich viele – und machen dann genau die Fehler, die eine Quittung ungültig machen können. Hier ist die vollständige, geprüfte Übersicht aller Pflichtangaben.

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Die 6 Pflichtangaben einer Quittung (laut § 368 BGB§ 368 BGBQuittungsrecht: Der Schuldner kann nach Zahlung eine schriftliche Quittung vom Gläubiger verlangen.Pflichtangaben →)

AngabePflicht?Erklärung
Betrag in Zahlen✅ PflichtDer exakte Euro-Betrag mit Cents, z.B. „250,00 €"
Betrag in Worten✅ Empfohlen„zweihundertfünfzig Euro" – verhindert nachträgliche Manipulation
Datum der Zahlung✅ PflichtGenauer Tag der Geldübergabe, nicht des Ausstellungsdatums
Name des Empfängers✅ PflichtWer hat das Geld erhalten? Vollständiger Name, ggf. Adresse
Verwendungszweck✅ PflichtWofür wurde gezahlt? Konkret und eindeutig formulieren
Zahlungsart✅ EmpfohlenBar, Überweisung, PayPal – ist rechtlich nicht Pflicht, aber sinnvoll
Unterschrift Empfänger✅ WichtigBestätigt die Richtigkeit der Angaben; ohne Unterschrift weniger Beweiskraft
Name des Zahlers⚠️ OptionalNicht gesetzlich vorgeschrieben, aber bei größeren Beträgen sinnvoll

Was NICHT auf eine Quittung gehört

  • Keine Steuernummer: Bei privaten Quittungen nicht nötig (nur bei gewerblichen Rechnungen)
  • Kein Unternehmensname: Nur relevant für gewerbliche Ausweise
  • Keine Bankverbindung: Bei Barzahlung überflüssig

Häufige Fehler bei Pflichtangaben

  • Betrag unleserlich: Zu kleine Schrift oder verwischte Tinte
  • Vages Datum: „April 2026" statt „13. April 2026"
  • Fehlender Verwendungszweck: „Zahlung" ohne Erklärung, wofür
  • Keine Unterschrift: Die Quittung ist ohne Unterschrift des Empfängers nur halb so viel wert
  • Korrekturen ohne Vermerk: Durchstreichungen ohne Unterschrift sind ungültig

Checkliste: Vollständige Quittung

  • ✅ Betrag in Zahlen (z.B. 250,00 €)
  • ✅ Betrag in Worten (z.B. zweihundertfünfzig Euro)
  • ✅ Exaktes Datum der Zahlung
  • ✅ Vollständiger Name des Empfängers
  • ✅ Klarer Verwendungszweck
  • ✅ Zahlungsart vermerkt
  • ✅ Unterschrift des Empfängers
  • ✅ Kopie für beide Parteien

Pflichtangaben: Privatpersonen vs. Gewerbetreibende

Die Anforderungen an eine Quittung unterscheiden sich je nachdem, ob sie von einer Privatperson oder einem Gewerbetreibenden ausgestellt wird:

AngabePrivatquittung (§ 368 BGB)Gewerbliche Quittung (§ 14 UStG)
Betrag✅ Pflicht✅ Pflicht (+ Netto/Brutto-Ausweis)
Datum✅ Pflicht✅ Pflicht
Name Empfänger✅ Pflicht✅ Pflicht (+ Firmenname)
Verwendungszweck✅ Pflicht✅ Pflicht (Leistungsbeschreibung)
Unterschrift⚠️ Empfohlen⚠️ Empfohlen
Umsatzsteuer-Ausweis❌ Nicht nötig✅ Pflicht (für Vorsteuerabzug)
Steuernummer / USt-ID❌ Nicht nötig✅ Pflicht bei Rechnungen, optional bei Quittungen
Fortlaufende Nummer❌ Nicht nötig✅ Pflicht für Rechnungen (GoBD)
Wichtiger Unterschied: Quittung vs. Rechnung

Eine Quittung bestätigt den Geldeingang (Zahlungsbestätigung). Eine Rechnung fordert zur Zahlung auf. Gewerbliche Quittungen für Barzahlung müssen oft beide Funktionen erfüllen – der Generator unterscheidet automatisch.

Sonderfall: Quittung über Kleinbeträge (unter 250 €)

Bei Rechnungen bis zu 250 € Bruttobetrag gelten nach § 33 UStDV vereinfachte Anforderungen. Diese sogenannte Kleinbetragsrechnung benötigt keine separaten Netto-/Brutto-Angaben – der Gesamtbetrag mit dem anzuwendenden Steuersatz genügt.

Für reine Privatquittungen (keine Mehrwertsteuer-Relevanz) gibt es diese Grenze nicht – die Pflichtangaben nach § 368 BGB gelten unabhängig vom Betrag.

Häufige Fragen

Ist eine Quittung ohne Unterschrift gültig?

Eine Quittung ohne Unterschrift des Empfängers hat deutlich weniger Beweiskraft. Rechtlich ist die Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben, aber ohne sie ist es im Streitfall schwer zu beweisen, dass der Empfänger das Geld wirklich erhalten hat. Immer unterschreiben lassen!

Muss der Betrag in Worten geschrieben werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schreibweise in Worten nur bei Schecks. Bei Quittungen ist es jedoch dringend empfohlen – denn Zahlen lassen sich leichter fälschen als ausgeschriebene Wörter. Ein Beispiel: Aus „150,00 €" kann leicht „1.150,00 €" werden, aber aus „einhundertfünfzig Euro" nicht.

Kann ich Fehler auf einer Quittung korrigieren?

Ja, aber korrekt: Den Fehler durchstreichen (nicht unkenntlich machen), die richtige Angabe daneben schreiben und mit Datum und Unterschrift beider Parteien bestätigen. Einfach etwas überschreiben gilt als Fälschung.

Gilt eine digitale Quittung als Pflichtangaben-konform?

Ja. Eine digitale Quittung (z.B. als PDF) erfüllt die Pflichtangaben nach § 368 BGB, wenn sie alle erforderlichen Informationen enthält. Für gewerbliche Zwecke muss sie zusätzlich GoBD-konform archiviert werden (unveränderbar gespeichert, z.B. als PDF/A).

Reicht ein WhatsApp-Screenshot als Quittung?

Nein. Ein Screenshot ist kein rechtsgültiger Beleg, da er leicht manipulierbar ist. Eine rechtssichere Quittung muss alle Pflichtangaben enthalten und sollte als PDF (unveränderbares Format) gespeichert oder ausgedruckt und unterschrieben werden.

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