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Ratgeber

Brutto-Netto-Rechner für Quittungen: Einfach und praktisch

· 3 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Brutto-Netto-Rechner für Quittungen: Einfach und praktisch

Brutto-Netto-Rechner für Quittungen: Gib einen Betrag ein und erhalte sofort Nettobetrag, enthaltene MwSt und Bruttobetrag — für alle drei Steuersätze, in beide Richtungen.

Brutto-Netto-Rechner

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Formeln & Rechenweg

BerechnungFormel (19%)Formel (7%)
Netto aus BruttoNetto = Brutto ÷ 1,19Netto = Brutto ÷ 1,07
MwSt aus BruttoMwSt = Brutto − NettoMwSt = Brutto − Netto
Brutto aus NettoBrutto = Netto × 1,19Brutto = Netto × 1,07

Wann 19 %, wann 7 %, wann 0 %?

SteuersatzGilt fürBeispiele
19 %RegelsteuersatzElektronik, Kleidung, Dienstleistungen, Möbel, KFZ
7 %Ermäßigter Satz (§ 12 Abs. 2 UStG)Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Hotelübernachtungen, Personennahverkehr
0 %Ohne MehrwertsteuerPrivatpersonen, Kleinunternehmer (§ 19 UStG§ 19 UStGKleinunternehmerregelung: Kein Umsatzsteuerausweis bei Jahresumsatz unter 22.000 €.Kleingewerbe-Quittung →), steuerbefreite Leistungen
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Häufige Fragen

Muss ich auf einer Quittung Brutto und Netto angeben?

Nein — nicht immer. Privatpersonen und Kleinunternehmer geben nur den Bruttobetrag an. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen dagegen Nettobetrag, MwSt-Betrag, Steuersatz und Bruttobetrag separat ausweisen (§ 14 UStG).

Wie berechne ich den Nettobetrag aus dem Brutto?

Bei 19 %: Netto = Brutto ÷ 1,19. Bei 7 %: Netto = Brutto ÷ 1,07. Beispiel: 250 € brutto bei 19 % → 250 ÷ 1,19 = 210,08 € netto. Die enthaltene MwSt beträgt dann 250,00 − 210,08 = 39,92 €.

Ich bin Kleinunternehmer — welchen Betrag trage ich ein?

Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) stellst du keine MwSt in Rechnung. Du trägst nur den Bruttobetrag ein und schreibst auf die Quittung: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG." Eine Brutto/Netto-Aufteilung ist für dich nicht relevant.

Welcher MwSt-Satz gilt für gemischte Leistungen?

Bei gemischten Leistungen (z.B. Handwerker mit Material + Lohn) gilt der Hauptsatz der Leistung — in der Regel 19 %. Bei Unklarheit empfiehlt sich immer 19 % anzusetzen. Im Zweifelsfall: Steuerberater fragen oder das Finanzamt.

Gilt ein Kassenzettel als Quittung?

Ein Kassenzettel enthält zwar MwSt-Angaben, ist aber kein vollwertiger Ersatz für eine persönliche Quittung — er nennt keinen Empfänger und trägt keine Unterschrift. Für buchhalterische Zwecke im Gewerbebetrieb ist der Kassenzettel ausreichend, bei privatrechtlichen Zahlungen (Miete, Kaution, Privatverkauf) nicht.

Wie viele Dezimalstellen sind korrekt?

Immer zwei Dezimalstellen (Cent). Kaufmännisch runden: ab 0,005 wird aufgerundet. Beispiel: 84,0336… → 84,03 €. Der Rechner oben rundet automatisch korrekt auf zwei Stellen.

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