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Ratgeber

Quittung als Kleinunternehmer – ohne Umsatzsteuer? § 19 UStG

· 8 Min. Lesezeit · Geprüft · Redaktion Quittungsgenerator24
Quittung als Kleinunternehmer – ohne Umsatzsteuer? § 19 UStG

Kleinunternehmer müssen keine MwSt. auf ihre Quittungen ausweisen – aber es gibt Regeln, die du kennen solltest. Hier alles, was Kleinunternehmer über Quittungen wissen müssen.

Kleinunternehmerregelung: Was ist das?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG§ 19 UStGKleinunternehmerregelung: Kein Umsatzsteuerausweis bei Jahresumsatz unter 22.000 €.Kleingewerbe-Quittung → befreit Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 22.000 € (bis 2024) bzw. 25.000 € (ab 2025) von der Mehrwertsteuerpflicht. Das hat direkte Auswirkungen auf Quittungen und Rechnungen.

Was muss auf eine Kleinunternehmer-Quittung?

AngabePflicht für Kleinunternehmer?
Betrag (brutto = netto)✅ Pflicht
Datum✅ Pflicht
Name und Adresse✅ Pflicht
Verwendungszweck✅ Pflicht
Steuernummer / USt-IdNr.⚠️ Bei Rechnungen über 250 €
Hinweis auf Kleinunternehmerregelung✅ Pflicht bei Rechnungen
Mehrwertsteuer❌ Nicht ausweisen!

Der wichtige Hinweistext für Kleinunternehmer

Auf jeder Rechnung (und empfohlen auch auf Quittungen) muss folgender Hinweis stehen:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Oder alternativ: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gem. § 19 UStG."

Checkliste für Kleinunternehmer-Quittung

  • ✅ Betrag ohne MwSt. (Brutto = Netto)
  • ✅ Kein Mehrwertsteuer-Ausweis
  • ✅ Hinweis auf § 19 UStG
  • ✅ Name, Adresse, Datum, Zweck, Unterschrift
  • ✅ Bei Rechnungen über 250 €: Steuernummer oder USt-IdNr.
Darf ein Kleinunternehmer freiwillig MwSt. ausweisen?

Nein. Wer als Kleinunternehmer MwSt. ausweist, schuldet diese dem Finanzamt – auch wenn er eigentlich befreit ist. Das ist ein teurer Fehler. Niemals MwSt. auf Kleinunternehmer-Quittungen ausweisen!

Was passiert, wenn mein Umsatz die Grenze überschreitet?

Im Jahr des Überschreitens der 25.000-€-Grenze bist du noch Kleinunternehmer. Ab dem nächsten Jahr bist du umsatzsteuerpflichtig und musst MwSt. berechnen und abführen. Das Finanzamt ist rechtzeitig zu informieren.

Braucht ein Kleinunternehmer eine Rechnungsnummer?

Ja. Für Rechnungen (nicht einfache Quittungen) über 250 € braucht auch ein Kleinunternehmer eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das dient der Nachvollziehbarkeit und ist Pflicht nach § 14 UStG — auch wenn keine MwSt. ausgewiesen wird.

Muss ein Kleinunternehmer die GoBD beachten?

Ja. Die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung und Datenverwaltung (GoBD) gelten auch für Kleinunternehmer. Das bedeutet: Alle Quittungen und Belege müssen unveränderlich, lesbar und für 10 Jahre archiviert werden — entweder in Papierform oder digital (aber dann GoBD-konform).

Kleinunternehmer und GoBD: Aufbewahrung von Quittungen

Als Kleinunternehmer bist du buchführungspflichtig und musst alle Belege 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Das gilt auch für die Quittungen, die du ausstellst oder erhältst. Die wichtigsten Regeln:

  • 10 Jahre für alle Einnahme-/Ausgabe-Belege — Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge
  • GoBD-konforme Archivierung — Digital ist erlaubt, aber unveränderlich (keine normale JPG-Ablage!)
  • Scan statt Original — Eingescannte Belege ersetzen das Original, wenn die Lösung GoBD-konform ist
  • Keine Barzahlungen im Zweifel — Bei Barzahlungen immer Quittung ausstellen und eine Kopie behalten

Praxisbeispiel: Kleinunternehmer-Quittung korrekt ausstellen

Situation: Lena ist freiberufliche Grafikdesignerin (Kleinunternehmerin, § 19 UStG). Sie erhält 350 € für ein Logo-Design in bar.

Korrekte Quittung:
  • Datum: 13.04.2026
  • Empfänger: Lena Muster, Designstraße 5, 10115 Berlin
  • Zahler: Max Mustermann GmbH, Firmenweg 1, 10117 Berlin
  • Betrag: 350,00 € (dreihundertfünfzig Euro)
  • Zweck: Logodesign für "Mustermann GmbH", April 2026
  • Zahlungsart: Barzahlung
  • Hinweis: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Unterschrift: Lena Muster

Dieser Hinweis auf § 19 UStG ist das Wichtigste, was Kleinunternehmer-Quittungen von normalen Quittungen unterscheidet. Ohne diesen Satz kann der Empfänger die Quittung nicht korrekt buchen.

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